Liebe GästInnen und Gäste,
Ihr und wir standen in den Startlöchern ...
Letzten Mittwoch lauschten wir gebannt der Pressekonferenz der Landesregierung bezüglich der Lockerungen, die auch die Gastronomie betreffen sollten und freuten uns, dass es nun doch recht kurzfristig mit den Wiedereröffnungen der gastronomischen Betriebe am 15. Mai losgehen sollte. So schnell hatten wir tatsächlich gar nicht erwartet, jedoch ...
Leider lässt bei genauer Betrachtung die Auslegungshinweise zwar zu, aber betriebswirtschaftlich dann leider doch nicht. Erwartet hatten wir im Rahmen der Hygieneregeln natürlich die1,5 m Abstand zwischen den Gästen. Was wir nicht erwartet hatten, ist der Zusatz „max. eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 5 Quadratmetern“. Damit ergibt die Grundfläche : 5 die Gästezahl. Das müssen wir wohl kaum näher erklären, dass sich damit jeder auch nur irgendwie geartete Ansatz einer rentablen Wiedereröffnung ad absurdum führt.
Wir möchten allerdings hier auch ausdrücklich sagen, dass wir grundsätzlich den vorsichtigen Ansätzen der Regierung zustimmen. Bitten jedoch den Satz "Die Gastronomie darf wieder öffnen" mit all seinen Freuden und Einschränkungen zu reflektieren.
[Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen vom 07.05.20] - siehe S. 304
[Auslegungshinweise vom 09.05.20] - siehe Pkt. 4
Wir harren einer Anpassung der Verordnung und
bedanken uns bei Euch für Eure Geduld auf unsere Wiedereröffnung, Euer Verständnis und Loyalität bei "Mittwoch-to-go" oder Euren Einkäufen im Laden!